Aktuelles
Wir haben wieder geöffnet!
Sehr geehrte Gäste,
ab 19.05.2021 sperren wir endlich wieder auf! Wir freuen uns schon sehr auf Sie!
Bitte beachten Sie aber die aktuellen Regelungen und Gesetzte, also die Vorgaben unserer Bundesregierung:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/coronavirus_in_oesterreich/pre-travel-clearance.html
Check In, was ist zu beachten?
- Checken Sie sich nach Möglichkeit bereits zuhause online ein, um Wartezeiten an der Rezeption zu vermeiden.
- Bei erstmaligem Betreten gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Test, Impfung, Genesung) vorweisen.
- Gäste müssen sich mit ihrem Namen und den Kontaktdaten beim Betreten registrieren.
Welche Nachweise gelten als Zutrittstests?
Entsprechend der aktuellen Regelungen sind die folgenden Testnachweise möglich:
- Selbsttest mit digitaler Lösung: 24 h
- Antigentest: 48h
- PCR-Test: 72 h
- Eine ärztliche Bestätigung, ein Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder ein Absonderungsbescheid über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Covid-Infektion.
- Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
- Ein Nachweis über eine Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 (ab Tag 22 der Erstimpfung).
Für den Aufenthalt in unserem Haus (reine Beherbergung) reicht ein Eintrittstest für den gesamten Aufenthalt.
Laufend aktualisierte Informationen finden Sie auf folgender Seite: https://www.willkommen.tirol/